Zulassung von Wildwarnreflektoren

 

Stellungnahme Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)

„Einer Zulassung oder Freigabe von Wildwarnreflektoren selbst durch die BASt bedarf es nicht, solange das Gesamtgewicht von Leitpfosten und Wildwarnreflektoren zusammen 6 kg nicht übersteigt und der Wildwarnreflektor selbst oder seine Komponenten nicht mehr als 100 g wiegen. Darüber hinaus darf das Bild des Leitpfosten nicht verändert werden.“

(Stellungnahme der BASt, veröffentlicht auf www.bast.de)

Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:

  1. Der Leitpfosten (Verkehrseinrichtung, Bild 620 der StVO) darf in seinem charakteristischen Erscheinungsbild nicht verändert werden.
  2. Das Gesamtgewicht des Wildwarnreflektors darf nicht mehr als 100 g wiegen
  3. Reflektoren dürfen nicht an Leitpfosten mit einem elektronischen Zählgerät angebracht werden

Der Multi-Wildschutz-Warner erfüllt alle Anforderungen und ist somit zulassungsfrei.

Bei der Auslegung der Baugruppe wurde darauf geachtet, dass die gewichtstechnischen, geometrischen und materialspezifischen Anforderungen erfüllt werden.

 
 
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